Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Vermögen in diesem Sinne sind auch die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellten kirchlichen Stiftungen.
Der Verwaltungsrat der Pfarrei setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, der Kraft Gesetzes auch Vorsitzender des Verwaltungsrates ist, und jeweils zwei gewählten Mitgliedern aus den einzelnen Kirchengemeinden.