Freitag, 13. März 2020
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzutreten hat der Krisenstab im Bischöflichen Ordinariat hat soeben in Abstimmung mit dem Herrn Bischof folgende Entscheidungen getroffen:
Gottesdienste (Eucharistiefeiern und Wortgottesfeiern)
Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt! Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.
Haus- und Krankenkommunion
Die Haus- und Krankenkommunion muss ebenfalls mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.
Beerdigungen
Es können nur noch Beerdigungen ohne die Feier eines Sterbeamtes stattfinden. Bei den Beerdigungen sind die auch bisher schon üblichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln etc.) einzuhalten.
Erstkommunion
Die Feier der Erstkommunion ist auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres zu verschieben, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.
Sonstige Veranstaltungen
Es sind sämtliche pfarrliche Veranstaltungen (z. B. Gruppentreffen mit Erstkommunionkindern, Firmlingen, Senioren etc., Hungermärsche, Fastenessen, Konzert usw.) abzusagen.
Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.