Donnerstag, 09. Oktober 2014

Krankensalbungsgottesdienste

Das Sakrament der Krankensalbung können ältere und kranke Gläubigen in den Gottesdiensten am 4. November in Queidersbach und am 12. November in Kirchenarnbach, jeweils um 14 Uhr empfangen.

Gottesdienste mit Krankensalbung

Auch dieses Jahr gibt es wieder zwei Heilige Messen in denen die Möglichkeit besteht, das Sakrament der Krankensalbung zu empfangen.

Die Krankensalbung dient dazu, den Empfänger bei Krankheit oder Altersschwäche „aufzurichten und zu retten“ (Konzil von Trient). Der teilweise noch gebräuchliche Begriff der Letzten Ölung wird oft falsch verstanden im Sinne eines Sakraments für die Sterbestunde. „Letzte Ölung“ weist vielmehr darauf hin, dass die Krankensalbung in der Regel die zeitlich letzte der sakramentalen Salbungen ist. Die erste sakramentale Salbung empfangen wir bei der Taufe, die zweite bei der Firmung. Dem Priester werden bei der Priesterweihe als Zeichen seines Heiligungsdienstes die Hände gesalbt. Das Sakrament der Krankensalbung wird meist erst nach diesen Sakramenten gespendet und ist folglich die „letzte“ der Ölungen/Salbungen.

Die Krankensalbung ist ein Zeichen der Nähe Gottes, der auch in gesundheitlich schwierigen Phasen unseres Lebens uns in der Salbung seine bleibende Nähe zusagt. Empfangen kann die Salbung, wer sich „wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinde[t]“ (2. Vatikanisches Konzil), darüber hinaus auch diejenigen, die vor einem chirurgischen Eingriff stehen, „wenn eine gefahrbringende Erkrankung der Grund für die Operation ist“ (Rituale Romanum). Die Krankensalbung kann bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes auch wiederholt empfangen werden.

Die Feier der Krankensalbung innerhalb der Messe ist eine vorgesehene und sehr sinnvolle Möglichkeit, dieses Sakrament zu feiern.  Zum einen wird deutlich, dass auch die Kranken und Schwachen Teil unserer Gemeinschaft vor Ort sind und das Sakrament der Krankensalbung wie alle Sakramente zum inneren Wesen der Kirche gehören. Zum anderen wird der Zusammenhang zwischen Krankensalbung und Eucharistie hervorgehoben. In der Eucharistie bringen wir unser ganzes Dasein mit aller Freude und allem Leid vor Gott. Er wiederum heiligt darin unser Leben. In der Kommunion empfangen wir den Leib Christi, der uns für unser alltägliches Leben als Christen stärkt und bereitet. In der Krankensalbung wird zudem in der besonders schweren Situation der Krankheit und der Schwäche diese Stärkung und die unendliche Liebe Gottes uns nochmal zugesprochen und im Zeichen der Salbung erfahrbar. „Heilt die Kranken die dort sind und sagt den Leuten: Das Reich Gottes ist euch nahe!“ (LK 10,9)

Da die Empfänger des Sakraments auch ganzheitlich gestärkt und gerettet werden sollen, ist die Krankensalbung sinnvoller Weise auch mit dem Sakrament der Versöhnung verbunden. In diesem erfahren wir, dass wir trotz unserer Fehler und Sünden geliebte Kinder Gottes sind. Aus diesem Wissen heraus und mit der Zusage der Sündenvergebung lässt sich das Leben ganz neu gestalten. Aus diesem Grund, werden besteht vor den Gottesdiensten die Möglichkeit zur Beichte und das Sakrament der Versöhnung zu empfangen.

Die Termine für die Heilige Messe mit Spendung der Krankensalbung sind:

-          Dienstag, 4. November um 14 Uhr in Queidersbach in Verbindung mit dem Seniorengottesdienst; vorher Beichtgelegenheit

-          Mittwoch, 12. November um 14 Uhr in Kirchenarnbach; vorher Beichtgelegenheit

Diese beiden Feiern werden jeweils für die ganze Pfarrei angeboten und gefeiert. Wählen Sie sich den Termin und den Ort, der für Sie am günstigsten ist.

Möchten Sie das Sakrament der Krankensalbung empfangen, können aber keinen der beiden Termine wahrnehmen, können Sie einen Termin über das Pfarrbüro vereinbaren.

 

Fahrdienste zu dem Gottesdienst am 04.11.2014:

Bann: Frau Gisela Bold und Frau Mechthilde Weilacher
Krickenbach: Frau Renate Zirkel
Schopp: Frau Doris Rusch
Queidersbach: Frau Inge Huber und Frau Christel Scherer

Fahrdienste zu dem Gottesdienst am 12.11.2014:

Hettenhausen: Frau Marianne Marhöfer
Obernheim-Kirchenarnbach: Frau Gabriele Krämer und Frau Angelika Chomjatschenko