Dienstag, 09. Juni 2026

Wichtige Informationen zum Patenamt

Patenschein erforderlich – Informationen zur Firmung 2026 und zur Bekanntgabe der Firmorte und Firmzeiten

Für die Firmung benötigen alle Firmlinge eine Firmpatin oder einen Firmpaten. Voraussetzung für das Patenamt ist, dass die Person:

  • katholisch ist,
  • getauft ist,
  • gefirmt ist,
  • nicht aus der Kirche ausgetreten ist.

Die Eltern eines Firmlings können das Patenamt nicht übernehmen.

Von allen Firmpatinnen und Firmpaten benötigen wir einen Patenschein. Dieser wird von der Wohnsitzpfarrei ausgestellt. Auch Patinnen und Paten aus unserer Pfarrei werden gebeten, sich hierzu im Pfarrbüro zu melden und den Patenschein zu beantragen.

Bitte reichen Sie den Patenschein bis spätestens 26. Juni 2026 im Pfarrbüro ein.

Sollte die Suche nach einer geeigneten Patin oder einem geeigneten Paten Schwierigkeiten bereiten, melden Sie sich gerne bei Vanessa Großnick. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Die Bekanntgabe von Firmort und Firmzeiten erfolgt nach dem 24. Juni 2026, sobald die abschließenden Absprachen mit dem Bischof erfolgt sind und der Pfarreirat getagt hat. Wir bitten bis dahin noch um etwas Geduld.